Die Gemeinde - der Schlüssel zur begrünten Dachlandschaft
von Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Landskron
Landesbauordnung als rechtliche Grundlage
Unsere Bundesländer haben ihre eigene Landesbauordnung (LBO), die von den jeweiligen Gemeinden als rechtliche Grundlage für eine örtliche Bauvorschrift herangezogen wird. Als Beispiel zitiere ich die maßgebliche Passage des § 74 örtliche Bauvorschriften der LBO für Baden-Württemberg. Hier heißt es im Absatz (1):
Zur Durchführung baugestalterischer Absichten, ..... können die Gemeinden im Rahmen dieses Gesetzes in bestimmten bebauten und unbebauten Teilen des Gemeindegebiets durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über
1. Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen; .....
Beispielhaft sei hier die Stadt Stuttgart genannt, die seit vielen Jahren von diesem Landesrecht Gebrauch macht und Dachbegrünungen in Bebauungsplänen festschreibt. So wurde auf der Grundlage dieser Bauvorschrift folgende Formulierung in den Bebauungsplan "Dreifelderstraße in Stuttgart-Plieningen" übernommen, die ich hier auszugsweise wiedergebe:
Dachgestaltung § 74 (1) 1. LBO
Flachdach oder leicht geneigtes Dach (bis 10° Neigung) siehe Dachbegrünung
Dachbegrünung
Die Dachflächen sind als begrünte Fläche auszubilden und auf mindestens 12 cm
Substratauflage mit heimischen Gräsern, Wildkräutern und
bodenbedeckenden Gewächsen zu bepflanzen und so zu erhalten.
Hiermit wurde die Begrünung von Flachdächern bis 10° Neigung in dem Bebauungsplan rechtsverbindlich festgelegt.
Diese seit Jahren in Stuttgart eingeführte Praxis hat keineswegs dazu geführt, daß sich der Wirtschaftsstandort verschlechtert hat, Firmen abwandern oder gar die Ansiedlung von Industrie verhindert wurde. Drohungen dieser Art sind bei der Einführung der Begrünungsauflage teilweise ausgesprochen worden. Aber bange machen gilt nicht! Eine negative Wirkung auf den Industrie- und Gewerbestandort Stuttgart ist nicht festzustellen. Im Gegenteil: Firmen, die sich zunächst vehement gegen eine Dachbegrünung wehrten, werben heute in ihren Prospekten mit ihren "blühenden Dachlandschaften" und sonnen sich im positiven Image einer ökologischen Firmenphilosophie (FBB 1998).