Jürgen Landskron Dachbegrünung


Die Gemeinde - der Schlüssel zur begrünten Dachlandschaft

von Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Landskron

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2. Regenwassergebühr

Selbst dünnschichtige Dachbegrünungen in Aufbaudicken von 2 - 6 cm sind in der Lage, im Jahresmittel 40-50% des anfallenden Niederschlagswassers zurückzuhalten (LIESECKE, 1998). Diese Leistungsfähigkeit wird allerdings erst in wenigen Städten berücksichtigt, wenn es um die Berechnung der Abwasserkosten geht. In den meisten Gemeinden ist es üblich, die Abwassergebühren nach der entnommenen Menge an Frischwasser zu berechnen. Damit sind Ungerechtigkeiten vorprogrammiert: Fallen die Niederschläge zum Beispiel auf das Dach eines 2000 m² großen Gebäudes ohne Frischwasseranschluß, werden auch keine Abwassergebühren fällig. Hausbesitzer jedoch, die sich umweltbewußt verhalten, indem sie ihre Dachfläche entsiegeln und das Regenwasser in Zisternen sammeln, werden dafür noch bestraft, denn sie bekommen keinen Nachlaß.
Wenn ein Bauherr sein Dach begrünt und damit gewährleistet, daß 50% des Niederschlagswassers nicht der öffentlichen Kanalisation zugeleitet werden, dann sollte er auf die begrünte Dachfläche bezogen auch nur mit 50% zur Kasse gebeten werden.
Nach FABRY und MOLITOR ist es daher sinnvoll, die Abwassergebühr aufzusplitten in eine Schmutzwassergebühr für die Einleitung von Schmutzwasser, bemessen nach dem Frischwasserverbrauch, und in eine Niederschlagswassergebühr, bemessen nach der versiegelten Fläche, die in die Kanalisation entwässert. Unter dem steigenden Kostendruck werden mit Sicherheit zukünftig immer mehr Bundesländer entsprechende Empfehlungen aussprechen. Diese können die einzelnen Gemeinden in die Gebührensatzungen aufnehmen (FABRY und MOLITOR, 1997).
In den Städten Köln, Mannheim, Sonthofen, Iffezheim und Gießen existieren bereits solche Abwassersatzungen, die Gebühren betragen hier 0,18 bis 2,35 DM je m² versiegelte Fläche. Dachbegrünungen werden bei den genannten Städten mit einem Gebührenerlaß berücksichtigt. So spart der Bauherr in Köln durch eine 8 cm hohe Dachbegrünung jährlich 1,175 DM/m².

3. Weitere Fördermöglichkeiten

Die Kosten bei Kläranlagen liegen für die Behandlung von Schmutzwasser in gleicher Höhe wie die von Regenwasser. Daher fördern viele Länder und Städte die Verwendung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück durch Zuschüsse zum Beispiel für Zisternen. In Hessen wird die Verwertung von Niederschlagswasser wie auch die Entsiegelung von bebauten oder befestigten Flächen in vielen Gemeinden finanziell bezuschußt. In der Stadt Heidelberg sind es derzeit 12 DM/m² entsiegelter Fläche (FABRY und MOLITOR, 1997).

Einige Städte schreiben Gründächer nicht nur bei Neubauten vor, sondern sie fördern diese auch bei Sanierungen, Um- und Anbauten. So werden zum Beispiel im Innenstadtbereich Münchens extensive Dachbegrünungen bis zu 60 DM pro m² begrünter Dachfläche, jedoch mit höchstens 50% der Kosten bezuschußt. Nach einer Umfrage des öKO-TEST-Magazins förderten im Jahr 1994 von 186 befragten Städten mit über 50.000 Einwohnern immerhin 48 die Dachbegrünung.

Eine weitere Verbreitung der Dachbegrünung könnte durch die Ausschreibung eines Wettbewerbs: "Unser Dach soll schöner werden!" erzielt werden; dadurch könnten zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Zum einen würde die öffentlichkeit über den Nutzen dieser Begrünungsform aufgeklärt und die noch immer bestehenden Vorurteile könnten abgebaut werden, zum anderen würde durch steigende Nachfrage der örtliche Gründachmarkt angekurbelt.

 
o.k.

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